Gebrauchsanweisung für die Schweiz
Die unumgängliche Lektüre für alle Besucher
(mkb).
Diese Gebrauchsanweisung sollte zwingend bei der Einreise in die Schweiz an
den Zollämtern und Haltestellen gleich neben den Autobahnvignetten zum
Verkauf angeboten werden. Die unumgängliche Lektüre für alle
Besucher. Mit Humor und Fachwissen macht uns Thomas Küng mit den Eigenarten
und Gewohnheiten dieser „Inselbewohner“ im EU-Meer vertraut. Geschrieben
hat der Autor dieses Buch unter Mitarbeit von Peter Schneider.
Thomas Küng beginnt mit gerne zitierten Gerüchten, wie das fast schon legendäre Wahlrecht der Frau sei eine Neuerrungenschaft aus dem Jahre 1991. Richtiggestellt reduziert sich die Neuerung auf das Appenzell Innerrhoden, welches in voller Blüte des „Kantönligeistes“ (jeder Kanton geht in der Schweiz eigene Wege) bis 1991 dem Herrn der Schöpfung die Alleinherrschaft auf politischer Ebene zugestanden hatte. Es bedurfte der staatlichen Intervention - gegen massiven Widerstand wohlgemerkt - um auch der Frau einen Platz in der Demokratie zu verschaffen.
Wer in Deutschland immer noch glaubt, im „Schwiitzerdütsch“ hänge man wahllos „-lis“ an die Nomen, der sei belehrt. Hierzu der Verfasser: „Zunächst ist mit einem Klischee aufzuräumen. Dieses Klischee betrifft die Schweizer Diminutivform -li (-chen). Die Schwierigkeit dabei ist, dass sich Klischee und Wirklichkeit decken: In der Schweiz ist tatsächlich vieles ein -li. Das geht so weit, dass man Ihnen statt des Grüezi ein schööns Tägli und statt des Uufwiederluege ein Tschüssli anbieten wird. Lassen Sie sich von diesem Blödsinn weder einschüchtern noch dazu animieren, die eigenen Reden mit -lis zu schmücken. Die Schweizer finden das gar nicht komisch!“ Um dies zu verdeutlichen dann: „Das Gipfeli (Hörnchen, Croissant) nämlich ist kein „Kipfelchen“. Also bitte, bitte: keine Fränkli, Trämli, Hundeli etc.“
Es ist allgemein bekannt, dass der Schweizer über alles Mögliche und Unmögliche abstimmen darf. Dem genauen Hergang dieses Demokratie-Marathons bis zur endgültigen Abstimmung wird ein eigenes Kapitel mit kurzen, prägnanten Beschreibungen gewidmet. Die Volksinitiative zum Beispiel, mit ihr kann der Bürger im Sonntagsspaziergang zur Urne eventuell sogar eine Gesetzesänderung herbeiführen. Eine himmlische Vorstellung, diese direkte Demokratie! Wer nun gerne Teil dieses Systems werden möchte, wird sich vorerst durch Ämter und Bürokratenwahnsinn schlagen müssen, um vielleicht stolzer Besitzer einer Aufenthaltserlaubnis zu werden. Allerdings gibt es da beachtliche Unterschiede. Erhalten wir Ausweis „A“, beschränkt sich unser Arbeitsaufenthalt auf neun Monate, mit „B“ auf ein Jahr und mit „C“ und seinen unfassbaren zehn Jahren treten wir gar in die „Vorstufe zum Paradies“. Danach können wir an die Einbürgerung denken und da empfiehlt Thomas Küng uns Lesern den Film „Die Schweizermacher“ mit Lachverbot anzusehen, welcher uns treffend in die Vorgänge dieser Tortour einweist.
Abschließend noch einen Blick in des Schweizers liebste Freizeitaktivität, das Skifahren: „Wo ist der Reiz, am Samstagmorgen um 6 Uhr aufzustehen, möglichst rasch in den nächsten Stau zu blochen, um für 50 Franken eine Skilift-Tageskarte zu lösen, die schon nach dem zweiten Sturz in den Schnee so aufgeweicht ist, dass sie sich kaum mehr in den Stempelschlitz wursteln lässt, was die Wartenden zu halb unterdrückten bissigen Bemerkungen und einen selber in Panik versetzt? Den klammen Fingern entgleiten die Stöcke, beim Versuch, die Stöcke zu retten, zerreisst die Karte im Schlitz, der Hintermann tritt einem auf die Skienden, unter dem Vorwand helfen zu wollen...“ – Alles klar?
Nach Beendigung der kurzweiligen und informativen Lektüre „Gebrauchsanweisung für die Schweiz“ – selbstverständlich durchgehend in Schweizer Rechtschreibung - sind wir für die Schweiz mit all ihrem Charme und ihrer Verschrobenheit gewappnet. Unbedachten Äußerungen mit Folgen (Ein Klassiker: „Mir unverständlich, dass ihr damals den UNO-Beitritt abgelehnt hattet!“) wirken wir entgegen und haben die Chance, einen entspannten Aufenthalt im Lande der Alphornbläser zu verbringen.
Autorenportrait:
Thomas Küng, geboren 1956 in Zürich, ist Filmkritiker für verschiedene Publikationen. Nebenbei schreibt er Hörspiele. Er lebt in Zürich.
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Thomas Küng |
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